Die neue Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 arbeitet die rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen typischer Prozessschritte bei der additiven Fertigung heraus. Sie ist im Januar 2020 als Entwurf erschienen und nimmt sich der Thematik entlang der Prozesskette an. So beschreibt sie die für jede Stufe typischerweise auftretenden rechtlichen Verantwortungen und Fragestellungen.
Zur Klärung der Grundlagen finden sich in VDI 3405 Blatt 5.1 auch eine erläuternde Beschreibung der Prozesskette und der Dateiformate und Dateitypen, die den einzelnen Schritten zugeordnet sind. Diese Basisinformationen und das enthaltene Detailwissen erleichtern die Zusammenarbeit von Juristen und Technikern, die zu den Zielgruppen der Richtlinie gehören.
Juristen erhalten mit der Richtlinie das nötige Know-how zur juristischen Bewertung der technischen Aspekte. Techniker und Planer, Konstrukteure und Dienstleister werden in die Lage versetzt, die rechtliche Tragweite der einzelnen Produktionsschritte zu überblicken und zudem rechtskonforme Verträge zu gestalten.
Anwendungsbereich der VDI 3405 Blatt 5.1 sind die rechtlichen Implikationen in der additiven Fertigungstechnik. Die Richtlinie beinhaltet grundlegende Informationen zum Ablauf von Prozessketten. Sie beschreibt auch das Qualitätsmanagement in der additiven Fertigung. Weitere Teile sind Verträge und Haftung im Zusammenhang mit der additiven Fertigungstechnik.
Die Richtlinie behandelt außerdem Fragen des Datenschutzes und des Eigentums an Daten. Ebenfalls wird auf die veränderte Gesetzeslage zum „Reverse Engineering“ eingegangen. Damit zusammenhängend stellt die Richtlinie auch die Rechtspflicht zur Implementierung von technischen Schutzmaßnahmen im Einzelnen vor. Auch die Dokumentation von Prozessen und Prozessschritten in der additiven Fertigung wird näher erläutert.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 „Additive Fertigungsverfahren – Rechtliche Aspekte der Prozesskette“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL).
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2020.