In vielen Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Einrichtungen, die mit Röntgengeräten arbeiten, besteht Verbesserungsbedarf beim Strahlenschutz. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen sind im Jahr 2022 bei 16.027 untersuchten Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen an 2.386 Geräten Mängel festgestellt worden. Das entspricht einer Mängelquote von 14,9 Prozent. Das hat der „TÜV Röntgenreport 2023“ ergeben, der heute in Berlin veröffentlicht wurde. „Die Mängelquoten variieren je nach Anwendungsgebiet. Gut jedes fünfte humanmedizinische Röntgengerät hat Mängel, während es bei technischen Anwendungen nur 5 Prozent sind“, sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. Eine Gefahr für Patient:innen oder das Personal bestehe nur in den seltensten Fällen. Schröer: „Die technische Sicherheit von Röntgengeräten in Deutschland ist sehr hoch. Niemand muss sich bei einer Untersuchung Sorgen wegen einer zu hohen Strahlenbelastung machen.“ Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. „Viele Mängel ließen sich vermeiden, wenn Kliniken und Arztpraxen die Vorgaben beim Strahlenschutz immer gewissenhaft einhalten“, betont Schröer. Typische Mängel an Röntgeneinrichtungen sind fehlende Schutzausrüstung sowie eine defekte Bildempfängertechnik.
Die im Röntgenreport abgebildeten Geräte umfassen die Anwendungsgebiete Humanmedizin, Dentalmedizin und Veterinärmedizin sowie technische Verwendungen. Die Mängel werden in die Kategorien „schwerwiegend“, „erheblich“ und „einfach/formal“ eingeteilt. Laut Röntgenreport sind im Jahr 2022 sind von den Sachverständigen bei 22 Prozent der 2.858 geprüften humanmedizinischen Röntgengeräte Mängel festgestellt worden. Der Großteil der Mängel ist mit einem Anteil von 74 Prozent als „erheblich“ eingestuft worden. Erhebliche Mängel müssen beseitigt und die Beseitigung von den Sachverständigen ohne erneute Prüfung vor Ort bestätigt werden. Immerhin 20 Prozent der Mängel waren „schwerwiegend“. Ein Weiterbetrieb ist dann in der Regel nicht möglich. Schwerwiegende Mängel müssen umgehend behoben und die Geräte nochmals geprüft werden. 5 Prozent der Mängel galten als „einfach bzw. formal“.
Am weitesten verbreitet sind in der Humanmedizin so genannte stationäre Aufnahmeplätze, die in Kliniken sowie bei Radiolog:innen, Orthopäd:innen oder Lungenfachärzt:innen fest installiert sind. Die Mängelquote unter den 1.008 geprüften stationären Aufnahmeplätzen liegt bei 29 Prozent. Am häufigsten treten mit einem Anteil von 7,8 Prozent Mängel an den digitalen Speicherfolien- und analogen Film-Folien-Systemen auf. Bei beiden Systemen altern die Folien und bei einem dauerhaften Gebrauch können Kratzer, Knicke oder Schmutzablagerungen auftreten. Auf den Aufnahmen sind dann Störstellen bzw. so genannte Artefakte zu erkennen, die im schlimmsten Fall zu einer Fehldiagnose führen können. Bei immerhin 5 Prozent der Systeme waren fehlende oder defekte Patientenschutzmittel Ursache für eine Beanstandung.
Insbesondere in Krankenhäusern sind mobile C-Bögen im Einsatz, die in Operationssälen oder anderen Räumen verwendet werden können. Bei diesen Geräten sind Röntgenquelle und Bildempfänger an einem beweglichen C-förmigen Arm angebracht. Bei Untersuchungen, Operationen und anderen Eingriffen mit Röntgenunterstützung kann so nahezu jede Körperstelle der Patient:innen erreicht werden. Anders als bei anderen Geräten werden die Röntgenbilder nicht digital oder analog gespeichert und erst im Anschluss an die Untersuchung „befundet“, sondern auf einem Monitor live dargestellt. „Da bei C-Bögen alle therapierelevanten Entscheidungen live am Bildschirm getroffen werden, muss der Monitor die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen und absolut einwandfrei funktionieren“, sagt Schröer. Unter den 766 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen bei 24 Prozent der Geräte Mängel festgestellt. Die häufigsten Mängel betrafen die Bildwiedergabe (11,3 Prozent) und die Schutzausrüstung (5,2 Prozent).
Von den Sachverständigen sind im Jahr 2022 auch 259 Computertomographen (CT) geprüft worden, die als Hochdosisgeräte mit hoher Strahlungsintensität gelten. Die Mängelquote liegt bei CT-Geräten bei 5,8 Prozent. Drei Geräte wiesen „schwerwiegende“ Mängel auf, weil die Vorgaben des baulichen Strahlenschutzes nicht eingehalten worden sind. „Bei Neubauten kommt es vor, dass die Abschirmung der Strahlung nach außen mithilfe von Blei oder durch ein breites Mauerwerk nicht ausreichend dimensioniert war“, sagt Schröer. Entsprechende Mängel könnten von den Sachverständigen nur bei einer Prüfung vor der Inbetriebnahme mithilfe von Messungen vor Ort erkannt werden.
GROSSTEIL DER RÖNTGENGERÄTE BEFINDET SICH IN ZAHNARZTPRAXEN
Der größte Teil der Röntgengeräte ist in Zahnarztpraxen und in der Kieferchirurgie im Einsatz. Von den 9.738 im Jahr 2022 geprüften dentalmedizinischen Röntgengeräten hatten 16 Prozent einen oder mehrere Mängel. Am weitesten verbreitet sind Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelnen Zähne aufgenommen werden können. Die Geräte werden in der Regel an Decken und Wänden oder direkt am Behandlungsstuhl montiert. Bei 15 Prozent der 6.318 geprüften Dental-Tubus-Geräte haben die TÜV-Sachverständigen Mängel festgestellt. Auch sind Mängel an der Schutzausrüstung mit 6,3 Prozent ein häufiges Problem. Seit dem Jahr 2020 ist ein Bleischutz, zum Beispiel in Form eines Schildes oder einer Schürze, für die strahlenempfindliche Schilddrüse erforderlich. „Diese Regeländerung ist offenbar noch nicht in allen Zahnarztpraxen angekommen, aber mit geringem Aufwand schnell zu beheben“, sagt Schröer.
Darüber hinaus wurden 2.996 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft, mit denen Röntgenbilder des gesamten Gebisses möglich sind. Bei 17 Prozent aller Geräte in dieser Kategorie sind im Jahr 2022 Mängel festgestellt worden. Bei 5,6 Prozent der Geräte sind Mängel an den digitalen Speicherfolien oder an den analogen Film-Folien-Systemen festgestellt worden, die wie bei den humanmedizinischen Geräten zu Störstellen bzw. Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.
Auch in der Veterinärmedizin kommen Röntgengeräte zum Einsatz, um beispielsweise Knochenbrüche bei Haus- und Nutztieren zu diagnostizieren. Bei 826 geprüften Röntgengeräten sind bei 15 Prozent Mängel festgestellt worden. Bei technischen Anwendungen in der Industrie oder für Gepäckkontrollen sind 2.605 Geräte geprüft worden. Die Mängelquote liegt hier nur bei 4,7 Prozent. Die beiden Gerätekategorien werden im Röntgenreport nicht gesondert behandelt, da die Mehrzahl der Mängel formaler Art waren und nicht zu einer unmittelbaren Gefährdung von Menschen geführt hätten. Allerdings müssen auch hier die Vorgaben des Arbeits- und Strahlenschutzes eingehalten werden.
Der vollständige „TÜV-Röntgenreport 2023“ ist hier abrufbar.