Umstellung auf Labornorm ISO/IEC 17025:2018

1 Apr

Die Begutachter-Ressourcen sind begrenzt, warnt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS): Prüf- und Kalibrierlaboratorien sollten ihre Akkreditierung frühzeitig auf die revidierte DIN EN ISO/IEC 17025:2018 umzustellen. Bisher habe erst ein geringer Anteil der akkreditierten Laboratorien die Umstellung angegangen.

„Wir beobachten, dass die akkreditierten Labore mit der Antragsstellung und der Umstellung zögern und auch bei den planmäßigen Überwachungsbegutachtungen nicht auf die neue Norm umstellen. Diese abwartende Haltung kann zu Engpässen führen“, so ein Sprecher der DAkkS.

Die Umstellung auf die revidierte Norm ist Voraussetzung dafür, dass die Akkreditierung auch nach Ende 2020 ihre internationale Anerkennung und Gültigkeit behält. Späte Antragsteller könnten mit diesem Termin Probleme bekommen. DAkkS hält die nötigen Kapazitäten bereit, um akkreditierte Stellen den nahtlosen Übergang auf die neue Norm zu ermöglichen. Man werde die Kapazitäten aber nicht beliebig vervielfachen können, wenn die akkreditierten Laboratorien erst gegen Ende der Frist die Umstellung angehen.

Für ihre Kunden hat die DAkkS im Januar 2018 eine Umstellungsanleitung veröffentlicht und in zahlreichen Informationsveranstaltungen Gelegenheit gegeben, sich inhaltlich mit den Anforderungen der revidierten ISO/IEC 17025 vertraut zu machen. Seit Mitte des letzten Jahres stehen geschulte Begutachter bereit, um Umstellungen auf die revidierte Norm vorzunehmen.

Nicht umgestellte Akkreditierungen verlieren nach der Festlegung der ISO und der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) mit Ablauf der Übergangsfrist Ende November 2020 ihre internationale Anerkennung. Ab dem 1. Januar 2021 ist die bisherige Fassung der DIN EN ISO/IEC 17025 dann auch keine harmonisierte Norm mehr, und die auf ihr basierenden Akkreditierungen verlieren ihre Gültigkeit. Dies kann auch für eventuell auf Grundlage der Akkreditierung erteilte Befugniserteilungen oder Notifizierungen Konsequenzen haben.

Zur Mitteilung der DAkkS