Verlängerte Fristen für IATF 16949-Zertifikat

18 Aug

Angesichts der Corona-Pandemie gelten für Unternehmen mit einem IATF 16949-Zertifikat andere Regeln als üblich. Darauf hat der TÜV Rheinland hingewiesen. Die International Automotive Task Force (IATF) hat mit einem Revisionsdokument vom 17. Juli 2020 Bedingungen und Regeln weiter spezifiziert, damit Unternehmen – trotz Corona – Audits durchführen lassen können.

Die neuen Regelungen befassen sich in erster Linie mit zeitlichen Vorgaben, wann Unternehmen die obligatorischen Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits umsetzen lassen können. Grundsätzlich hat die IATF die Gültigkeitsdauer aller Zertifikate, die vor dem 27. März 2020 ausgestellt wurden, um sechs Monate verlängert. Darüber hinaus erlaubt die IATF ein spezielles Monitoring, das sich insbesondere an Unternehmen richtet, die von COVID-19-Auswirkungen betroffen sind.

Während der Corona-Pandemie können bei einigen ISO-Standards anstelle der Vor-Ort-Prüfverfahren teilweise Remote Audits durchgeführt werden. „Der Standard IATF 16949 setzt hingegen verstärkt auf verlängerte Fristen und auf eine Risikobewertung durch das sogenannte Monitoring“, erklärt Daniela Huch, Expertin für Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie bei TÜV Rheinland.

So haben Unternehmen, die im Rahmen ihres Zertifikatszyklus ein jährliches Überwachungsaudit durchführen lassen müssen, mehr zeitlichen Spielraum. Das heißt, ein Unternehmen, dessen Überwachungsaudit spätestens am 1. April fällig gewesen wäre, erhält aufgrund der Corona-Pandemie einen Aufschub von zweimal 90 Tagen. Während der zweiten Verlängerung von 90 Tagen ist das Zertifikat suspendiert, aber weiterhin gültig.

Weitere Informationen