Videokonferenzen sicher nutzen – dazu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Kompendium veröffentlicht. Das Dokument greift die Systematik des IT-Grundschutz-Kompendiums auf. So teilt es die Anforderungen an Videokonferenzlösungen in Basis- und Standardanforderungen sowie Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf ein.
Adressiert werden Anwender wie etwa Planer, Beschaffer, Betreiber, Administratoren, Revisoren und Nutzer. Diesen soll das Kompendium helfen, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten, so das BSI. Betrachtet würden darin sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und Aussonderung.
Die aktuelle Corona-Krise hat die Nachfrage nach Videokonferenzlösungen in Wirtschaft und Verwaltung erheblich verstärkt. Gerade jetzt spielt die Sicherheit in der Kommunikation eine wichtige Rolle. Das vorgestellte Kompendium unterstützt bei der Gewährleistung dieser Sicherheit, so das BSI. Dazu greife das Dokument die Systematik des IT-Grundschutz-Kompendiums auf.
Das Kompendium trage der voranschreitenden Verschmelzung von Informations- und Kommunikationstechnik Rechnung. Es stelle dar, wie engmaschig moderne Videokonferenzlösungen in die IT eingewoben sind, welche Risiken sich daraus ergeben und wie man diesen begegnet. Zudem würden Herausforderungen im Zusammenspiel mit Cloud- und KI-basierten Diensten berücksichtigt.
Neben der Informationssicherheit sollen auch operative und funktionale Aspekte dargestellt werden. Dazu gehören unter anderem die Raumausstattung oder Beispiele für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung von Videokonferenzsystemen, informiert das BSI. (co)Das Dokument greift die Systematik des IT-Grundschutz-Kompendiums auf.
Das Kompendium gibt es hier