Auskunftsrecht und Cookie-Einwilligung

28 Jan

Während seiner Plenarsitzung im Januar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien zum Auskunftsrecht angenommen. Sie zielen darauf ab, die verschiedenen Aspekte des Auskunftsrechts zu analysieren und festzulegen, wie das Auskunftsrecht in verschiedenen Situationen umgesetzt werden muss.

Die Leitlinien enthalten Erläuterungen zum Umfang des Auskunftsrechts, zu den Informationen, die der Verantwortliche der betroffenen Person zur Verfügung stellen muss, zum Format des Auskunftsersuchens, zu den wichtigsten Modalitäten für die Gewährung des Auskunftsrechts und zum Begriff „offensichtlich unbegründete oder exzessive“ Anfragen. Die Ansichten und Meinungen der Stakeholder, die im November 2019 bei einer Stakeholder-Veranstaltung zu diesem Thema eingingen, wurden während des Entwurfsprozesses berücksichtigt.

Die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek sagte: „Das Auskunftsrecht ermöglicht es Einzelpersonen, zu erfahren, wie und warum ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien bieten Beispiele, um Verantwortliche dabei zu unterstützen, Zugriffsanfragen DSGVO-konform zu beantworten.“ Die Leitlinien werden für einen Zeitraum von 6 Wochen einer öffentlichen Konsultation unterzogen.

Darüber hinaus verabschiedete das European Data Protection Board (EDPB) eine Antwort auf Schreiben, in denen eine einheitliche Auslegung der Cookie-Einwilligung gefordert wurde. Darin bekräftigt der EDSA, dass er sich dafür einsetzt, die harmonisierte Anwendung der Datenschutzvorschriften im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wurde kürzlich eine Taskforce für Cookie-Banner eingerichtet, um die Reaktion auf Beschwerden darüber zu koordinieren. Darüber hinaus hat das EDPB die Leitlinien zur Einwilligung aktualisiert, um einen harmonisierten Ansatz zur Konditionalität der Einwilligung und zur eindeutigen Angabe von Wünschen zu gewährleisten.

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