Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte nicht aufweichen

18 Jun

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD) e.V. warnt vor einer vor allem von der FDP betriebenen Aufweichung der Benennungspflicht für kleinere Unternehmen. Die Bürokratie werde dadurch für die Unternehmen nicht kleiner, die Risiken aber würden steigen..

Auch ohne Benennungspflicht müssten die Betriebe die Anforderungen der DSGVO vollumfänglich erfüllen, heißt es. Aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben fehle dann dafür intern meist das Knowhow. Die Geschäftsführung sei voll verantwortlich, die Haftungsrisiken steigen.

„Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind wichtige Akteure zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen“, so der BdV. Als Datenschutzexperten sichern sie die unternehmerische Handlungsfähigkeit unter der DSGVO und sorgen dafür, dass die Verbraucher- und Bürgerrechte beim Datenschutz eingehalten werden.

Um ihre Rolle zustärken hat der BvD einen europäischen Dachverbands der Datenschutzbeauftragten angeregt, der sich am 7. Juni 2019 in Berlin gegründet hat. Gründungsmitglieder der European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) sind neben dem BvD nationale Verbände für Datenschutzbeauftragte aus Österreich, Frankreich, Portugal, Tschechien, der Slowakei, Griechenland und Liechtenstein.

Hauptziel der Gründung ist es, die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten miteinander zu vernetzen, gemeinsame Standards zu entwickeln und die Interessen der in Brüssel zu vertreten. Dabei soll Datenschutz als Wettbewerbs- und Standortvorteil für Europa gestärkt werden.

www.bvdnet.de