EDSB will den Einsatz von Open-Source-Software testen

2 Mrz

Im Februar 2023 hat der EDSB mit der Pilotierung der Open-Source-SoftwareNextcloud und Collabora Online (basierend auf der LibreOffice-Technologie) begonnen. Zusammen bieten sie die Möglichkeit, Dateien zu teilen, Nachrichten zu senden, Videoanrufe zu tätigen und kollaboratives Zeichnen in einer sicheren Cloud-Umgebung zu ermöglichen.

Der vom EDSB mit einem in der EU ansässigen Dienstleister ausgehandelte Vertrag steht allen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (EUI) offen und gewährleistet die Einhaltung des für EUI geltenden EU-Datenschutzrechts, der Verordnung (EU) 2018/1725 sowie anderer Vorschriften, die speziell für EUI als internationale Organisation gelten.

Wojciech Wiewiórowski, EDSB, erklärte: „Open-Source-Software bietet datenschutzfreundliche Alternativen zu häufig verwendeten großen Cloud-Dienstanbietern, die häufig die Übermittlung personenbezogener Daten von Einzelpersonen in Nicht-EU-Länder beinhalten. Lösungen wie diese können daher die Abhängigkeit von Monopolanbietern und die nachteilige Anbieterbindung minimieren. Durch die Aushandlung eines Vertrags mit einem in der EU ansässigen Anbieter von Cloud-Diensten kommt der EDSB seinen in seiner Strategie 2020-2024 dargelegten Verpflichtungen nach, die EUI dabei zu unterstützen, mit gutem Beispiel voranzugehen, um digitale Rechte zu schützen und Daten verantwortungsvoll zu verarbeiten.“

Durch die Beschaffung der Open-Source-Software von einer einzigen Stelle in der EU wird der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern vermieden. Auf diese Weise vermeidet der EDSB Datenübermittlungen in Nicht-EU-Länder und ermöglicht eine wirksamere Kontrolle über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Der EDSB wird in den kommenden Monaten bewerten, wie diese Instrumente die tägliche Arbeit der EUI unterstützen können. Diese Pilotphase ist Teil eines umfassenderen IT-Reflexionsprozesses, den der EDSB bereits im vergangenen Jahr eingeleitet hat, um EUI zu ermutigen, Alternativen zu großen Diensteanbietern in Betracht zu ziehen, um eine bessere Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.

Die Vorschriften für den Datenschutz in den EU-Organen sowie die Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) sind in der Verordnung (EU) 2018/1725 festgelegt.

Der EDSB ist die unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der EU zuständig ist, Beratung zu Strategien und Rechtsvorschriften, die den Datenschutz betreffen, und mit ähnlichen Behörden zusammenarbeitet, um einen einheitlichen Datenschutz zu gewährleisten. Unsere Mission ist es auch, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen und die Rechte und Freiheiten der Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu schützen.

Wojciech Wiewiórowski (EDSB) wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ab dem 6. Dezember 2019 ernannt.

Quelle