EU-Direktive gegen Greenwashing

11 Jul

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf die sich EU-Ministerrat, Europäisches Parlament und EU-Kommission Ende Juni grundsätzlich geeinigt haben, soll dafür sorgen, dass Angaben über Nachhaltigkeit nicht nur PR sind. Unternehmen müssen genaue Informationen zu den Folgen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards veröffentlichen. Für KMU soll es Erleichterungen geben.

Die CSDR soll gewährleisten, dass nicht nur besonders eklatante Fälle von Greenwashing als Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor den Gerichten landen. Während bisher derartige Informationen in abgespeckter Form nur von einer überschaubaren Gruppe von Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Beschäftigungszahl von mehr als 500 Mitarbeitern offengelegt werden, soll der Kreis der erfassten Unternehmen stufenweise deutlich vergrößert werden und auch Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) erfassen.

Dazu soll im Rahmen der CSRD der Umfang der offenzulegenden Informationen deutlich steigen. So sollen Strategie und Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit offengelegt, Angaben zu tatsächlichen und möglichen schädlichen Wirkungen über die Wertschöpfungskette (Lieferkette) gemacht und wesentliche Risiken für das Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen offengelegt werden. Weitere Details werden in Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet.

So soll ein EU-einheitlicher Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen werden. Um die Qualität zu sichern, müssen die Berichte von akkreditierten unabhängigen Prüfern zertifiziert werden. Der nötige Druck wird nicht nur durch Verwaltungsstrafen gewährleistet, im Gespräch sind auch Schadenersatzansprüche von Kunden. Diese könnten sich darauf berufen, dass das investierte Geld nicht nach ihren Wünschen verwendet wurde.

Um KMU nicht zu überfordern, soll die Richtlinie in drei Stufen in Kraft treten. Ab Jahresbeginn 2024 gilt sie für die Unternehmen, die bereits jetzt zur Abgabe nichtfinanzieller Berichte verpflichtet sind. Ein Jahr später soll sie auf Unternehmen ausgeweitet werden, die entweder mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Nettojahresumsatz von mehr als 40 Millionen oder eine Bilanzsumme von 20 Millionen aufweisen. Erst 2026 folgen börsennotierte KMUs, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Für KMU sollen außerdem die inhaltlichen Anforderungen an die Berichtspflichten erleichtert werden. Zudem soll es die Möglichkeiten zum „Opt-out“ geben, d.h. KMU können bis 2028 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie optieren. Diesen Schritt muss das Unternehmen dann allerdings öffentlich bekannt geben.

Auch die Gerichte werden die CSDR in Zukunft wohl als neuen Standard ansehen werden, wodurch sie auch für nicht unmittelbar unterworfene Unternehmen bedeutsam wird. Umso mehr werden Unternehmen gut beraten sein, ihre Kommunikation im Bereich Nachhaltigkeit genau zu überlegen und ihre Angaben penibel zu prüfen.

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