Spätestens ab 1. August 2024 sollten rein werbliche Aussagen zu umwelt- oder klimafreundlichen Eigenschaften von Produkten der Vergangenheit angehören. Die Green Claims Directive der Europäischen Union soll Greenwashing bekämpfen und Verbraucher:innen besser vor irreführenden Aussagen schützen. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale führt die Green Claims Richtlinie allerdings für werbende Unternehmen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die Green-Claims-Richtlinie lässt umweltbezogene Angaben künftig nur zu, wenn das Unternehmen hierfür belastbare Nachweise erbringen kann. Solche Aussagen müssen künftig mit wissenschaftlichen Fakten begründet und extern prüfen lassen. Ein von einer unabhängigen Prüfstelle ausgestelltes Konformitätszertifikat wird dabei erforderlich sein. Darüber hinaus gelten strengere Vorgaben zur Verwendung von Umweltlabels, die u. a. deutlich höheren Transparenzanforderungen genügen müssen.
Ausnahmen gelten für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Die Green Claims Directive wurde am 16. Dezember 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Die Umsetzungsfrist beträgt 18 Monate, so dass die Regelungen in den Mitgliedsstaaten spätestens am 1. August 2024 in Kraft treten müssen. Verstöße dagegen können mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Schon bisher ist die Wettbewerbszentrale auf der Basis des geltenden Wettbewerbsrechts, eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, gerichtlich erfolgreich gegen Greenwashing vorgegangen. Die Konsequenzen der Green Claims Richtlinie für werbende Unternehmen sieht sie durchaus kritisch. Unternehmen könnten auch nach einer kostenintensiven Zertifizierung nicht sicher sein, dass ihre umweltbezogenen Werbemaßnahmen als regelkonform anerkannt werden. Hinzu komme, dass durch abweichende Regelungen desselben Sachverhalts in verschiedenen Richtlinien Wertungswidersprüche auftreten. Nach ihrer Auffassung führt die Green Claims Richtlinie daher nicht zu mehr Rechtssicherheit.