Fax definitiv nicht DSGVO-konform

20 Sep

Bei den Datenschutzbehörden setzt sich langsam die Auffassung durch, dass die Nutzung des Fax-Geräte für die Übermittlung personenbezogener Daten nicht DSGVO-konform ist. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat jetzt den Abschied vom Fax gefordert. Aufgrund diverser technischer Veränderungen in der Kommunikationswelt stuft er den Faxversand als „unsicheres Kommunikationsmittel“ ein.

Nach Daten, die der Digitalbranchen-Verband Bitkom Ende Juli veröffentlicht hat, nutzt beispielsweise noch ein Fünftel der deutschen Arztpraxen das Fax, um Daten zu übermitteln. Für die Stiftung Gesundheit mit Sitz in Hamburg auch ein rechtliches Problem. Informationen über Patienten oder andere Gesundheitsdaten per Fax zu übermitteln, sei inzwischen rechtswidrig. Die DSGVO verbiete es, sensible Daten auf eine Weise zu übertragen, bei der nicht sichergestellt ist, wo sie am Ende tatsächlich ankommen – und das ist bei der Fax-Technik der Fall.

„Heutzutage ist es denkbar, dass die beteiligten Zwischenpunkte weltweit verteilt sind und von verschiedensten staatlichen oder privaten Akteuren betrieben werden“, so der hessische Datenschutzbeauftragte. Diese Akteure hätten hierbei grundsätzlich die Möglichkeit, auf die von ihnen vermittelten Pakete Zugriff zu nehmen. Dies werde insbesondere dann problematisch, wenn die beiden Endstellen die von ihnen versandten Pakete nicht verschlüsseln. Eine solche komme üblicherweise nicht zum Einsatz.

Zudem werden die Daten in jedem Fall ausgedruckt und sind von jedem einsehbar. Theoretisch drohen heftige Bußgelder.

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