Lieferkettengesetz: Sorgfaltspflicht auch für Umweltschutz

28 Jul

Wie können Unternehmen in ihren globalen Lieferketten den Schutz von Umwelt und Menschenrechten gewährleisten? Wie kann der Staat sie dabei unterstützen und welche Vorgaben sind nötig? Antworten auf diese Fragen liefert eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA). Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt sie einen gesetzlich verankerten systematischen Ansatz zur Risikofrüherkennung, Maßnahmenumsetzung und Berichterstattung durch die Unternehmen.

Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sollten auch Klima- und Umweltschutz verankert werden, heißt es in der Studie im Rahmen des Forschungsvorhabens „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“. Sie zeigt auf, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und Unternehmen die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können

„Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben“, betonte UBA-Präsident Dirk Messner. Daher sei klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen.

Auch die Finanzwirtschaft berücksichtige zunehmend die in den Lieferketten der Unternehmen verborgenen Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Insofern dürfte es auch im Interesse der Unternehmen liegen, wenn sie solche Risiken frühzeitig identifizieren, transparent machen und konsequent verringern – auch wenn das derzeit weniger als die Hälfte der großen Unternehmen tun. Die Studie zeige, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, praktisch wie rechtlich umsetzbar sei.

Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth ergänzte: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand. Deshalb müssen die globalen Lieferketten der Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.“ Darum setze sich das Bundesumweltministerium dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Auch Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung gemeinsam angehen und tun dies oft auch schon, denn in der Praxis besteht zwischen diesen Themen ein enger Zusammenhang. Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette dürften nicht in getrennten Abteilungen, sondern müssten gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.

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