Am 1. November 2019 beginnen in der stationären Alten- und Krankenpflege die Prüfungen nach einem neuen Qualitätssystem. Bis Ende 2020 soll jede Einrichtung nach den neuen Regeln geprüft sein. Das System der internen Qualitätssicherung, der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsdarstellung wird neu gestaltet.
Drei Kernbausteine bestimmen das neue System:
1. Die Beurteilung der Ergebnisqualität folgt einem Indikatorenansatz.
Jede Einrichtung muss halbjährlich Informationen zu ihren Versorgungsergebnissen sammeln (Ergebniserfassung). Diese übermittelt sie zur Auswertung an eine neue Datenauswertungsstelle, die im September ihren Betrieb aufnehmen soll. Sie entwickelt daraus Qualitätskennzahlen (Indikatoren). Diese sollen zeigen, ob eine Einrichtung auf dem einen oder anderen Gebiet (z.B Sturzprophylaxe oder Inkontinenzversorgung) im Vergleich zu anderen Einrichtungen besser oder schlechter ist. Ein Indikator ist also immer eine Verhältniszahl.
Die Bewertung der Kennzahlen erfolgt mit Hilfe von Referenzwerten und einer fünfstufigen Systematik: Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt, leicht über dem Durchschnitt, nahe beim Durchschnitt, leicht unter dem Durchschnitt oder weit unter dem Durchschnitt.
Eine erste Plausibilitätskontrolle findet bei der statistischen Auswertung statt, wobei die Stimmigkeit der Angaben der Pflegeeinrichtung überprüft wird. Zur weiteren Kontrolle wird im Rahmen der externen Prüfung durch den MDK per Stichprobe (sechs Bewohner) geprüft, ob die Angaben der Realität entsprechen.
2. Für die externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. den Prüfdienst der PKV gelten neue Regeln. Bewohnerbezogene Aspekte treten in den Vordergrund, Strukturkriterien spielen eine geringere Rolle.
Inhaltlich stehen 24 bewertungsrelevante und darstellungsrelevante Qualitätsaspekte aus 6 Bereichen im Vordergrund, einschließlich der Qualitätsindikatoren. Bewertungsfragen richten sich darauf, ob für den Bewohner negative Folgen oder Risiken entstanden sind, die die Einrichtung zu vertreten hat. Hier geht es darum, ob Bewohner eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder die Versorgung regelmäßig nicht dem Bedarf bzw. den Wünschen des Bewohners entsprochen hat. Nur dann wird von einem Qualitätsdefizit gesprochen.
Alle anderen Negativpunkte gelten als Auffälligkeiten wie fachliche Schwächen, die nicht in die Qualitätsbeurteilung einfließen, aber der MDK-Beratung der Einrichtung angesprochen werden. Das Fachgespräch wird im neuen Prüfverfahren stark aufgewertet, Dokumentationsschwächen spielen eine geringere Rolle.
3. Die öffentlichen Qualitätsberichte (bisher Transparenzberichte) bestehen aus drei Teilen: Informationsteil mit Profil der Einrichtung (z. B. Personalausstattung), Ergebnisse der Prüfung anhand der einzelnen Qualitätsaspekte basierend auf einem Punktesystem sowie Qualitätsdarstellung der Indikatoren mit den entsprechenden Bewertungen. Mit Hilfe von Symbolen wird dargestellt, wie sich die Einrichtung vom Durchschnitt positiv oder negativ abhebt. Eine Gesamtnote gibt es nicht mehr.
Grundlage und Ausgangspunkt des Systems der Qualitätssicherung sind die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege“ vom 23. November 2018. Seit dem 1. März 2019 sind sie für alle Pflegekassen, deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.