Neuer Entwurf des Energieeffizienzgesetzes weniger einschneidend

5 Apr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen neuen Entwurf zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vorgelegt. Danach soll bis zum Jahr 2030 der Endenergieverbrauch in Deutschland um 26,5 Prozent auf einen Endenergieverbrauch von 1.876 Terrawattstunden über alle Bereiche hinweg sinken. Während das Gesamteinsparziel leicht erhöht wurde, wurden die geplanten Auflage für Unternehmen abgeschwächt.

Die bisherige Fassung des EnEfG sah für 2030 gegenüber dem Jahr 2008 eine Einsparung von mindestens 24 Prozent beim Endenergieverbrauch und 37 Prozent beim Primärenergieverbrauch vor. Diese Einsparziele wurden leicht verschärft. So soll der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent und der Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent gesenkt werden. Die Ziele für die Jahre 2040 und 2045 blieben unverändert, sollen aber nur „angestrebt“ werden.

Demgegenüber wurde die für Unternehmen wichtigen Änderungen entschärft. Der erste Entwurf sah für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh eine Pflicht zur Umsetzung der als wirtschaftlich durchführbar identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen vor. Wurde gestrichen. Der neue Entwurf sieht lediglich die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung konkreter, durchführbarer Pläne vor. Wirtschaftlichkeit soll gegeben sein, wenn bei sich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, wobei die Nutzungsdauer auf maximal 15 Jahre begrenzt ist und sich die Maßnahme somit innerhalb von 7,5 Jahre lohnen muss.

Abgeschwächt sind auch die Vorgaben hinsichtlich Energie- und Umweltmanagementsystemen: Die Pflicht zur Einrichtung eines EnMS/UMS bleibt an den jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch gebunden. Erst ab einem Verbrauch von 15 GWh (geplant waren 10 GWh) greift die Pflicht zur Einrichtung eines EnMS/UMS. Das EDL-G, in dem die Energieaudit-Pflicht für Nicht-KMU geregelt ist, soll erhalten bleiben.

Ein Schwerpunkt des EnEfG betrifft Vorgaben für die Energieeffizienz in Rechenzentren. Auch für sie sollen doch weniger strenge Vorgaben gelten, als zunächst geplant. Rechenzentren, die ab 2026 den Betrieb aufnehmen, sollen mindestens 10 Prozent bis schrittweise zu 20 Prozent der Abwärme nutzen – vorher sollte die Abwärmenutzung für neue Rechenzentren ab 2025 noch 30 Prozent und für solche ab 2027 sogar 40 Prozent betragen. Auch sollen alle deutschen Rechenzentren ab 2024 zu 50 Prozent und ab 2027 zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben werden.

Bleibt es dabei, könnten neue Rechenzentren zukünftig nur noch dort angesiedelt werden, wo Abwärmenetze vorhanden oder vorgesehen sind, warnt der Digitalverband Bitkom. Die Größe neuer Rechenzentren werde de facto begrenzt, weil die Aufnahmekapazität von Fernwärmenetzen limitiert sei. Neue Rechenzentren werden kleiner dimensioniert und verlieren damit energetische Effizienz, die man ja eigentlich fördern will. So bestehe die Gefahr, dass Rechenzentren aus Deutschland abwandern.

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