Regelentwurf für Prüflaboratorien in der Konsultation

26 Jul

Bei der schrittweisen Umsetzung ihres Regelkonzeptes hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) das zweite Konsultationsverfahren eingeleitet. Interessierte Kreise erhalten durch die öffentliche Konsultation die Gelegenheit, den Entwurf R-17025-PL „Regel zur Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018“ zu kommentieren. Die Frist dafür endet am 1. September 2022.

Für die Verwaltungspraxis konkretisiert der Regelentwurf soweit nötig die Anforderungen der für Prüflaboratorien relevanten Norm DIN EN ISO/IEC 17025. Der Entwurf präzisiert zudem die für das Akkreditierungsverfahren geltenden Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17011:2018. Dabei wird die neue Regel keine inhaltlichen Änderungen in der Akkreditierungspraxis mit sich bringen, sondern nur Konkretisierungen vornehmen. Wesentliche Grundlage für die Akkreditierung von Prüflaboratorien bleibt die Norm selbst.

Für die Teilnahme am Konsultationsverfahren ist es notwendig, die dem Regelentwurf zugrundeliegende Norm DIN EN ISO/IEC 17025 zu kennen. Die Regel wiederholt keine Norminhalte und verzichtet auch auf umfassende Erläuterungen, Informationen oder Begründungen für die im Dokument enthaltenen Festlegungen.

Mit der Regel R-17025-PL stellt die DAkkS den nächsten wesentlichen Baustein ihres Regelkonzepts vor. Sie wird sukzessive weitere Regeln zu den Basisnormen der verschiedenen Konformitätsbewertungstätigkeiten – wie z. B. DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17065 – erstellen. Auf diesen Regeln aufbauend wird die Akkreditierungsstelle bei Bedarf und zusammen mit ihren Sektorkomitees auch sektorale Regeln entwickeln, beispielsweise für die Akkreditierung von Prüflaboratorien im Bereich „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“. Für alle diese Regelentwürfe sind Konsultationen vorgesehen, um den interessierten Kreisen die Möglichkeit einer Stellungnahme zu bieten.

Die aktuell noch auf der Webseite der DAkkS veröffentlichten horizontalen und sektoralen „Altregeln“ mit der Kennung „71 SD …“ sind mit dem neuen Regelkonzept nicht kompatibel. Die DAkkS wird diese Regeln in Abstimmung mit dem Akkreditierungsbeirat schrittweise zurückziehen oder durch entsprechende Regeln nach neuem Konzept ersetzen. Bis zur vollständigen Umstellung des Regelwerks wendet die DAkkS Alt- und Neuregeln parallel an.

Auf die Einrichtung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die DAkkS und der Akkreditierungsbeirat im Zuge der Neukonzeption des DAkkS-Regelwerks verständigt. Auch andere Behörden nutzen öffentliche Konsultationen, um Stellungnahmen interessierter Kreise einzuholen. Das im vergangenen Jahr durchlaufene Konsultationsverfahren zur Regel R-17011 wurde im Februar 2022 mit der Veröffentlichung der Regel erfolgreich abgeschlossen. Die Erfahrungen mit dem neu eingeführten Konsultationsverfahren sind positiv.

Download des Regelentwurfs