SCIP-Datenbank ab 2021

18 Feb

Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen müssen ab dem 5. Januar 2021 die Informationen zu den relevanten verwendeten Stoffen, die möglicherweise in die REACH-Liste aufgenommen werden, in eine SCIP-Datenbank eintragen. SCIP = Substances of Concern in Products – diese Datenbank gemäß REACH-Verordnung Art. 33(1) wird derzeit von der ECHA (European Chemicals Agency) entwickelt.

Die Daten sollen Abfallwirtschaftsbetrieben und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Ziele dieser Maßnahme:

  • Reduktion von schadstoffhaltigem Abfall,
  • Verbesserung der Abfallbehandlung,
  • Erhöhung des Anteils von Sekundärmaterialien und -rohstoffen im Produktionskreislauf
  • mehr Transparenz bezüglich des Schadstoffgehalts in Produkten.

Gesetzliche Grundlage ist die durch EU-Richtlinie 2018/851 geänderte Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG, die bis Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt sein muss.

Aus Sicht der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ist der Aufwand, den die Bereitstellung der zusätzlichen Daten erfordert, nicht zu rechtfertigen, zumal ein Nutzen für die Abfallwirtschaft bezweifelt wird. Die von der ECHA definierten detaillierten Informationsanforderungen übersteigen die gesetzlichen Anforderungen.

Deshalb haben sich ZVEI, BITKOM und VDMA in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür eingesetzt, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung in deutsches Recht durch die Revision des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) nicht über die Anforderungen der europäischen Abfallrahmenrichtlinie hinausgeht. Die Bundesregierung soll sich mit anderen EU-Mitgliedstaaten um eine einheitliche Umsetzung in Europa auf Basis des gesetzlichen Rahmens einsetzt.