Unternehmen fordern gesetzliche Regeln für KI

7 Okt

Die deutschen Unternehmen stehen Künstlicher Intelligenz sehr positiv gegenüber und erhoffen sich davon entscheidende Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig befürwortet eine große Mehrheit gesetzliche Vorgaben für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Das hat eine repräsentative Studie ergeben, für die im Auftrag des TÜV-Verbands 500 Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen befragt wurden.

Neun von zehn Unternehmen (90 Prozent) fordern gesetzliche Regelungen, um Haftungsfragen zu klären. 87 Prozent meinen, KI-Anwendungen sollten in Abhängigkeit von ihrem Risiko reguliert werden. Und 84 Prozent wünschen sich, dass Produkte und Anwendungen mit KI für die Nutzer klar gekennzeichnet werden.

Laut den Studienergebnissen nutzen derzeit 11 Prozent der Unternehmen KI-Anwendungen. Weitere 4 Prozent planen die Nutzung und 15 Prozent diskutieren darüber. Als Hemmnisse für eine (stärkere) Nutzung nennen die Befragten neben fehlenden Anwendungen (50 Prozent) unter anderem rechtliche Unsicherheiten (42 Prozent), Sorge vor Datenschutzproblemen (41 Prozent), einen Mangel an Know-how bzw. Fachkräften (41 Prozent) oder auch Sicherheitsbedenken (27 Prozent).

Eine große Mehrheit (78 Prozent) ist davon überzeugt, dass ihnen der KI-Einsatz entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen kann. Unter den KI-Nutzern setzt gut jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) die Technologie für innerbetriebliche Zwecke ein. 29 Prozent nutzen KI in ihren Produkten und Dienstleistungen, um diese mit zusätzlichen Funktionen auszustatten oder in anderer Form zu verbessern. 23 Prozent machen beides.

„KI-Anwendungen sollten bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, wenn bei ihrer Nutzung die Gesundheit von Menschen oder ihre elementaren Grundrechte wie Privatsphäre oder Gleichberechtigung in Gefahr sind“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands (VdTÜV). Aus Sicht der Prüforganisationen sind gesetzliche Vorgaben für Künstliche Intelligenz notwendig, um die Technologie sicherer zu machen und ihr damit zum Durchbruch zu verhelfen. Die Empfehlungen des TÜV-Verbands im Überblick:

  • Europäischen Rechtsrahmen KI-tauglich machen: Der Gesetzgeber sollte grundlegende Anforderungen an KI-gestützte Anwendungen in Bezug auf Kriterien wie körperliche Unversehrtheit, Gleichberechtigung, Privatsphäre oder IT-Sicherheit sowohl übergreifend als auch sektorspezifisch formulieren.
  • KI-Systeme nach Risikoklassen regulieren: Nicht jede KI muss die gleichen Anforderungen erfüllen. So ist eine E-Mail-Spam-Erkennung anders zu behandeln als ein autonomes Fahrzeug. Für die Einteilung in Risikoklassen müssen eindeutige Kriterien definiert werden.
  • Unabhängige Prüfungen bei sicherheitsrelevanter KI: Bei risikobehafteten KI-Systemen sollte eine unabhängige Konformitätsbewertung erfolgen. So wird überprüft, ob KI-Anwendungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in der Nutzung sicher sind.
  • Prüfmethoden weiterentwickeln: Die Methoden der Konformitätsbewertung müssen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Dafür müssen zum Teil völlig neue Verfahren und Methoden entwickelt werden. Die Prüforganisationen leisten hier ihren Beitrag, brauchen dafür aber auch Unterstützung aus der Wissenschaft und der Politik.
  • Datenstrategie gestalten: Die Verfügbarkeit und Qualität von Daten spielen für den Erfolg von Künstlicher Intelligenz eine herausragende Rolle. Eine zielführende KI-Regulierung setzt daher eine nationale und eine europäische Datenstrategie voraus.
  • Trainingsdaten berücksichtigen: KI-Anwendungen sind lernende Systeme, deren Funktionen und Wirkungen von der Menge und Qualität ihrer Trainingsdaten abhängig sind. Der Zugang zu Trainingsdaten muss in den Datenstrategien geregelt werden.

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