VDI 2887: QM in der Instandhaltung

12 Nov

Eine neue Richtlinie VDI 2887 dient als Leitfaden für Qualitätsmanagement in der Instandhaltung mit ausgewählten Beispielen und Aspekten. Sie erscheint im Dezember 2019 als Entwurf. Die Richtlinie will dabei helfen, die Anlagensicherheit und -zuverlässigkeit zu erhöhen und den Anlagenwert während ihres Lebenszyklus zu sichern.

Um ihr Wertschöpfungs- und Wettbewerbspotenzial zu nutzen, muss die Instandhaltung als aktiver Geschäftsprozess in das unternehmensübergreifende QMS integriert werden. Der Instandhaltung kommt als Unterstützungsprozess der Produktion bei der Sicherung der Prozess- und Produktqualität eine hohe Bedeutung zu. Sie ist auch ein wesentlicher Faktor, um Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.

Im Fokus der VDI 2887 steht die Ableitung und Zuordnung der Instandhaltungsaufgaben innerhalb des Anlagenmanagements. Erst nach exakter Definition der Qualitätsanforderungen an die Aufgabenstellung und der technischen Randbedingungen kann die Organisationsfrage sinnvoll behandelt werden.

Als integraler Teil des Anlagenmanagements haben sich die Zielgrößen der Instandhaltung verändert. Aufbauend auf dem Ziel, die geplante Verfügbarkeit der Anlagen sowie den dazugehörenden Instandhaltungsaufwand während des Anlagenlebenszyklus zu optimieren, betrifft die Instandhaltung heutzutage umso mehr den Erfolgsfaktor Qualität. Dies rührt daher, dass vermehrt steigende Qualitätsanforderungen von internen und externen Stakeholdern auftreten. Ausgehend vom modernen prozess- und kundenorientierten Qualitätsverständnis der kontinuierlichen Verbesserung leitet die Richtlinie auch eine Definition des Begriffs der Instandhaltungsqualität ab.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2887 „Qualitätsmanagement der Instandhaltung“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 29.02.2019.

Quelle