Whistleblower-Direktive: Unternehmen müssen handeln

22 Okt

Laut der Studie „Verantwortungsbewusst durch die Krise“ der TU Darmstadt sind deutsche Unternehmen noch nicht sehr weit in der Vorbereitung auf die neue Rechtslage, die durch die EU- Whistleblower-Richtlinie geschaffen wird. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 ist am 16.12.2019 in Kraft getreten und soll bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt sein – das ist nur ein Jahr hin.

Whistleblowern (in der deutschen Terminologie: Hinweisgebenden) soll besonderer Schutz zukommen, damit sie tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen EU-Recht ohne Angst vor negativen Konsequenzen melden können. Sie müssen die Möglichkeit haben, Hinweise schriftlich, telefonisch oder persönlich abzugeben. Anonymität muss über den gesamten Verarbeitungsprozess eines Hinweises gewährleistet sein. Auch dann, wenn zu Ermittlungszwecken Nachfragen an ihn gestellt werden müssen.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz sind verpflichtet, hierfür ein eigenes Meldesystem zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zugänglich zu machen. Für die Bearbeitung gelten Fristen: Der Eingang des Hinweises muss binnen sieben Tagen bestätigt, der Whistleblower innerhalb von drei Monaten über das Ergebnis der Untersuchung und eingeleitete Maßnahmen informiert werden. Bei Nichtumsetzung drohen Sanktionen.

Die neue Rechtslage bringt auch eine prozessualen Beweislastumkehr für den Arbeitgeber: Er muss künftig nachweisen können, dass eine Kündigung nicht aufgrund eines gegebenen Hinweises erfolgte. Ein Whistleblower-System vermindert andererseits die Rechtsrisiken der Unternehmen und der Manager. 

Nach der Studie der TU Darmstadt gehen die Unternehmen notwendige Maßnahmen nur zögerlich an. Insgesamt wurden dafür 500 Arbeitnehmer aus Deutschland befragt. Die Teilnehmer wurden bisher kaum von ihren Arbeitgebern über die Richtlinie informiert, nur 19 Prozent hatten im Unternehmen die Möglichkeit, über die Thematik zu diskutieren.  73 Prozent der Befragten gaben an, nicht über einen konkreten Meldungsprozess informiert worden zu sein. nur 26 Prozent erfuhren konkrete Ansprechpartner für Meldungen im Unternehmen, die aber meistens der Geschäftsleitung oder dem Personalmanagement angehören, was nicht richtlinienkonform ist.

Um eine konforme Umsetzung zu erleichtern, gäbe es bereits einige Tools am Markt, auch Lösungen, bei denen das Hinweisgeber-System extern gehostet und betrieben wird und beispielsweise über ein Webportal zu erreichen ist. Ein solches abgesichertes System, in dem externe Rechtsanwälte, die Hinweise verfolgen, können den Unternehmen viel aufwand abnehmen..

Solange die EU-Anforderungen nicht geltendes deutsches Recht sind, sehen die Unternehmensführungen möglicherweise rechtliche Unsicherheiten in der Umsetzung durch den deuschen Gesetzgeber. Vielleicht sehen viel auch noch keinen Handlungsbedarf im Vertrauen darauf,  dass ihnen Gesetzgeber und Behörden nach dem Dezember 2021 weitere Übergangs- und Schonfristen zubilligen werden, wie es etwa bei der DSGVO der Fall war.

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