Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie zuständiger Behörden weist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) darauf hin: Alle Konformitätsbewertungsstellen (KBS) müssen von Fall zu Fall festlegen, wie sie mit der #Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen umgehen. Grundlage für diese Bewertung sind die gesetzlichen Anforderungen, die lokalen behördlichen Auflagen sowie etwaige Bestimmungen von Vertragspartnern oder Programmeignern.
Zertifizierungsstellen für Managementsysteme können in Bezug auf ihre eigene Situation und auf Kunden, die von der Pandemie betroffen sind, die Bestimmungen des informativen Dokuments IAF ID3:2011 (IAF Informative Document For Management of Extraordinary Events or Circumstances Affecting ABs, CABs and Certified Organizations) als Grundlage ihrer internen Abwägungen anwenden. Alle anderen KBS können diese Vorgaben sinngemäß auf ihre Situation übertragen.
Die DAkkS weist vorsorglich darauf hin, dass Ergebnisse von Konformitätsbewertungen nicht ohne Inaugenscheinnahme von Objekten/Prozessen erstellt werden können, wenn dies explizit gefordert ist. Sollte eine solche Inaugenscheinnahme (Audit, Inspektion, Prüfung vor Ort etc.) aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sein, kann keine Konformitätsbewertung vorgenommen werden.
Lediglich Verschiebungen zugrundeliegender Termine und etwaige Verlängerungen von Fristen sind möglich. Ein vollständiger Ersatz durch „alternative Methoden“ beziehungsweise sogenannte Remote-Audits ist nicht möglich.
Alle Maßnahmen, die von KBS aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und auf Basis risikoorientierter Überlegungen als Alternative zur regulären Vorgehensweise durchgeführt werden, sind zu dokumentieren, zu begründen und der DAkkS auf Anfrage oder im Rahmen des Verfahrensmanagements zur Verfügung zu stellen.