Datenverkehr mit Großbritannien bleibt unkompliziert

24 Feb

Die EU-Kommission hat entschieden, dass personenbezogene Daten wie bisher zwischen Großbritannien und Europa ausgetauscht werden dürfen. Nach „gründlicher Überprüfung“ sei man zu dem Ergebnis gelangt, „dass im Vereinigten Königreich ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet“ sei, teilte die Kommission mit. Das hält den Aufwand von Unternehmen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr niedrig. Die Regierung in Großbritannien hat die Entscheidung der EU begrüßt.

Nach dem die Briten Anfang 2020 offiziell aus der EU ausgetreten sind, mussten die Regelungen zum Datentransfer überprüft werden. Die beiden jetzt getroffenen sogenannten Adäquanzentscheidungen besagen, dass persönliche Daten in Großbritannien ebenso gut geschützt sind wie in der EU und die Nutzung durch die Sicherheitsbehörden rechtlich gedeckt ist. Die notwendige Zusicherung Großbritanniens, mit den persönlichen Daten DSGVO-konform umzugehen, liegt vor. Adäquanzerklärungen gibt es für einige Ländern, etwa die Schweiz, Kanada und Argentinien.

Der Entscheidung müssen die EU-Staaten noch zustimmen, was sie wohl tun werden. Die Datenschutzbehörden werden ziemlich sicher Vorbehalte anmelden, denn die britische Regierung überwacht durch den Geheimdienst GCHQ massenhaft Kommunikationsdaten und arbeitet dabei eng mit den USA zusammen. Der Europäische Gerichtshof hält das für nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar. 

Bereits zweimal hat das EU-Gericht ähnliche Datenschutz-Entscheidungen zu den USA wegen der weitgehenden Überwachungsrechte der US-Geheimdienste wieder aufgehoben. Die EU behält sich ohnehin vor, ihr O.K. für den ungehinderten Datenfluss zurückzuziehen, sollte Großbritannien die Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Informationen dennoch nicht erfüllen. Denn innenpolitische ist die Forderung der Konservativen Partei in Großbritannien noch nicht vom Tisch, die strengen EU-Regeln ganz aus dem britischen Recht zu tilgen. Ändert Großbritannien sein Datenschutzrecht, müsste die EU ihren Angemessenheitsbeschluss überprüfen.

Die Regelung zum Datenverkehr mit Großbritannien wird in den nächsten vier Jahren einer ständigen Revision unterzogen werden. Sollten sich Probleme zeigen, ist die EU berechtigt, den Transfer sofort zu stoppen.

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