DIN 77006: Geistiges Eigentum

4 Jun

Das DIN hat eine neue Norm DIN 77006 „Intellectual Property Managementsysteme – Anforderungen“ veröffentlicht. Dabei geht es um geistiges Eigentum und den Aufbau eines Intellectual Property (IP) Managements. Die Norm liefert Empfehlungen, wie sich die Qualität innerhalb eines IP-Managementsystems sichern lässt.

Der Standard ist auch deshalb aktuell relevant, weil durch die Digitalisierung geistiges Eigentum in vielen Geschäftsmodellen plötzlich stärker im Fokus steht. Die DIN 77006 richtet sich nicht nur an Unternehmen, sondern ist auch für Wirtschaftsprüfer, Finanzinstitute und Institutionen nützlich, die sich mit IP-Management befassen.

Der Sammelbegriff geistiges Eigentum beziehungsweise Intellectual Property umfasst gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Marken, Urheber- und verwandte Schutzrechte, spezifisches Know-how und immaterielle Vermögensgegenstände wie Lizenzen oder Betriebsgeheimnisse. DIN 77006 gibt Empfehlungen, wie sich ein IP-Management adäquat und wirksam in einer Organisation aufbauen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern lässt.

Die Norm definiert einerseits erstmals den Qualitätsbegriff im IP-Management und ergänzt so die Inhalte der DIN EN ISO 9001. Sie verwendet die High Level Structure (HLS), wie sie allen ISO-Managementsystemnormen zugrunde liegt. So sind beispielsweise Qualitätsziele für das IP-Management festzulegen, diese müssen dokumentiert werden und es ist zu prüfen, ob sie erreicht wurden.

Darüber hinaus nennt DIN 77006 die Prozesse des IP-Managements – das sind alle Vorgänge, die einen Bezug zum geistigen Eigentum haben, von der IP-Strategie übers IP-Risikomanagement bis hin zum IP-Reporting.

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