EU: CSR-Berichtspflicht mit externer Prüfung

28 Mai

Unternehmen in der EU müssen ab 2023 womöglich mit strengeren Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichte leben. Wenn Rat und Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Corporate Sustainability Reporting Directive zustimmen, würde eine weit größere Zahl an Unternehmen einbezogen und auf alle käme eine obligatorische externe Prüfung der Berichte zu.

Bisher galt als Grundlage für die CSR-Berichtspflicht die Non-Financial Reporting Directive von 2014. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Richtlinie zur „nichtfinanziellen Berichterstattung“ börsennotierter Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nicht ausreicht: Sie findet die Berichterstattung häufig unvollständig und wenig vergleichbar. Die Auskunft über Risiken beispielsweise gebe Investoren keinen verlässlichen Überblick über nachhaltigkeitsbezogene Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Mit der neuen Richtlinie soll eine qualitativ hochwertigere und verlässliche öffentliche Berichterstattung von Unternehmen und eine Kultur größerer öffentlicher Rechenschaftspflicht geschaffen werden. Der neue Vorschlag betrifft alle Großunternehmen unabhängig von einer Börsennotierung und ohne die bisherige Schwelle von 500 Beschäftigten. Sie müssen künftig der Öffentlichkeit über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck umfangreich Rechenschaft ablegen.

Darüber hinaus sollen auch börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (mit Ausnahme börsennotierter Kleinstunternehmen) mit weniger strengen Anforderungen einbezogen werden. Zu diesem Zweck will die Kommission eine Reihe einheitlicher Standards für kleine und mittelständische Unternehmen entwickeln lassen, um ihre Transparenz zu verbessern und die Kosten zu senken.

Diese EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden den Zielen und Regelungen des europäischen Green Deals und dem bestehenden Rechtsrahmen entsprechen. Sie sollen nicht nur die Risiken der Unternehmen betreffen, sondern auch die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt. Damit unterstützt die Kommission die Bemühungen der G20, des Financial Stability Board und anderer internationaler Organisationen, einen Grundstock an nachhaltigen Berichtsstandards zu entwickeln.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Unternehmen die Verlässlichkeit der von ihnen berichteten Nachhaltigkeitsinformationen durch ein externes Audit überprüfen lassen müssen. Eine solche unabhängige Prüfung geben schon jetzt viele Unternehmen freiwillig in Auftrag, um die Glaubwürdigkeit ihrer Berichte zu stärken und die Fehler zu reduzieren.

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