Lange sah es so aus, als sollte geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten in der Schlussphase der letzten Merkel-Regierung scheitern. Jetzt hat sich die Große Koalition doch noch über die Streitpunkte geeinigt und den Weg für eine Abstimmung im Bundestag noch vor der Sommerpause freigemacht.
Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland genauer hinschauen, wie sauber ihre internationalen Zulieferer arbeiten. Ab 2024 gilt das auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten. Das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eindämmen. Unternehmen sollen Verantwortung dafür tragen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette auch global nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt.
Für die unmittelbaren Zulieferer gelten strengere Sorgfaltspflichten als für nachgeordnete Glieder der Lieferkette. Ihnen gegenüber sind Unternehmen nur zum Eingreifen verpflichtet, wenn Verstöße gemeldet werden. Wird ein Missstand bekannt, soll die Firma verpflichtet sein, für Abhilfe zu sorgen. Tut sie das nicht, drohen Bußgelder, die sich am Vergehen sowie der Höhe des Jahresumsatzes orientieren. Firmen können vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Auf Druck von Wirtschaftsverbänden wird nun im Gesetzestext noch klarer ausgeschlossen, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen über das nach dem derzeitigen Recht geltende Maß hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Im Gegenzug hat die SPD durchgesetzt, dass nun auch ausländische Unternehmen in Deutschland einbezogen werden sollen. Außerdem sollen Betriebsräte in den Wirtschaftsausschüssen Informationsrechte erhalten. Auch die Umweltaspekte des Gesetzes wurden noch erweitert, indem auf ein Abkommen zum Abfallhandel verwiesen wird.
Die ersten Stellungnahmen aus der Wirtschaft zeigen, dass die Vorbehalte nicht ausgeräumt sind. So bezeichnete VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann das Gesetz auch in seiner jetzigen Form als eine Zumutung. Der BDA erklärte: „Das Gesetz ist und bleibt überregulierend und überflüssig. Es ist aber anzuerkennen, dass jetzt im Bereich der zivilrechtlichen Haftung eine wichtige Begrenzung vorgenommen wurde.“