EU-Emissionshandel: CO2-Ausstoß wird teurer

21 Dez

Unternehmen und Verbraucher in der EU müssen künftig mehr für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) bezahlen. EU-Parlaments und Regierungen haben sich auf eine Reform des EU-Emissionshandels geeinigt, der als wichtigstes Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik wirksamer werden soll. Ein neuer Klimasozialfonds soll die Folgen für Verbraucher und kleine Unternehmen verringern.

Das EU-Emissionshandelssystem setzt einen Preis für CO2 fest und senkt jedes Jahr die zulässigen Emissionsmengen in Bereichen wie Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensive Industriesektoren und gewerblicher Luftfahrt. Mit der Neuregelung werden die Emissionen aus den EHS-Sektoren bis 2030 um 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 gesenkt; eine 43 prozentige Reduzierung war im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen.

Auch das Tempo der jährlichen Emissionsreduzierung wird erhöht, und zwar von 2,2 Prozent pro Jahr im Rahmen des derzeitigen Systems auf 4,3 Prozent von 2024 bis 2027 und 4,4 Prozent ab 2028. Die kostenlosen Emissionszertifikate für bestimmte Unternehmen laufen schrittweise aus, ein Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) wird zwischen 2026 und 2034 für die betroffenen Sektoren eingeführt. Sollten allerdings die Preise bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, um die Freigabe zusätzlicher Zertifikate auf dem Markt zu ermöglichen.  Auch eine doppelte Preisgestaltung wird vermieden, wenn bereits nationale Maßnahmen in Kraft sind.

Das neue System bezieht auch die Emissionen des Seeverkehrs in das Emissionshandelssystem ein. Ab 2027 ein neues, separates Emissionshandelssystem für den Brennstoffverbrauch eingeführt. Die so erzielten Emissionsminderungen sollen die EU auf einen sicheren Weg in Richtung  Klimaneutralität bis 2050 bringen und Einnahmen generieren, die den Mitgliedstaaten und für die Unterstützung durch den sozialen Klimafonds zur Verfügung stehen. Dieses vorgelagerte System wird die Kraftstofflieferanten und nicht die Haushalte und Autofahrer regulieren.

Mit dem Kompromiss wird auch der Umfang des Innovations- und des Modernisierungsfonds erhöht. Mit dem Modernisierungsfonds werden drei weitere Mitgliedstaaten bei ihrem Übergang unterstützt. Der Innovationsfonds wird aufgestockt und kann nun auch die Dekarbonisierungs-Bemühungen des maritimen Sektors unterstützen.

Der neue Soziale Klimafonds wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung gewähren, um besonders schutzbedürftigen Bürgern und Kleinstunternehmen bei Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen wie Hausisolierung, Wärmepumpen, Solarzellen und Elektromobilität zu helfen. Auch direkte Einkommensbeihilfen sind möglich. Das Programm soll 2026 starten, d. h. vor dem Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für Kraftstoffe im Verkehr und in Gebäuden, und wird mit 65 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt plus 25 Prozent Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten finanziert.

Die Einigung bedarf noch der Zustimmung von Parlament und vom Rat, was aber als Formsache gilt

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