EU-Verordnung entwaldungsfreie Lieferketten

18 Nov

Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten vorgestellt, um die Entwaldung in globalen Lieferketten über Auflagen für bestimmte Risikoprodukte einzudämmen. Der Verordnungsvorschlag sieht bindende Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die Erzeugnisse in der EU auf den Markt bringen, welche mit deer Vernichtung und Schädigung von Wäldern in Verbindung gebracht werden: Ess handelt sich um Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee sowie daraus hergestellte Produkte wie Leder, Schokolade und Möbel.

Unternehmen, die einschlägige Erzeugnisse oder Produkte zum ersten Mal in der EU in Verkehr bringen, müssen Sorgfaltsplichten erfüllen und gewährleisten, dass die betreffenden Erzeugnisse und Produkte nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten oder geschädigten Waldflächen stammen und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands hergestellt wurden.

Im Rahmen des vorgesehenen Verfahrens müssen die Unternehmen drei Schritte absolvieren:

  • Im ersten Schritt müssen sie Zugang zu Informationen über das Erzeugnis, die Menge, den Anbieter, das Erzeugungsland usw. gewährleisten. Eine Hauptanforderung in diesem Schritt ist, zum Zwecke der Geolokalisierung und Fernüberwachung per Satellit die geografischen Koordinaten des Landes zu erfassen, in dem die von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte erzeugt wurden.
  • Im zweiten Schritt müssen Unternehmen das Risiko in der Lieferkette anhand der Informationen über die Flächen, auf denen die Erzeugnisse angebaut wurden, analysieren und einzustufen.
  • Im dritten Schritt müssen sie angemessene und verhältnismäßige Risikominderungsmaßnahmen ergreifen.

Mithilfe eines Benchmarking-Systems wird die Kommission das Risiko von Ländern, nicht entwaldungsfreie oder nicht mit den nationalen Gesetzen im Einklang stehende Erzeugnisse oder Produkte herzustellen, als niedrig, mittel oder hoch einstufen. Die Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern und Behörden variieren je nach der Risikokategorie des Ursprungslandes bzw. der Ursprungsregion.

Die Verordnung ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung. Das Europäische Parlament und der EU-Rat hatten die Kommission aufgefordert, Vorschläge für wirksame Rechtsvorschriften vorzulegen. Der Weltklimarat (IPCC) schätzt, dass 23 Prozent aller anthropogenen Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2007-2016 aus der Land- oder Fortwirtschaft und anderen Landnutzungen stammten. Rund 11 Prozent entfielen auf die Fortwirtschaft und andere Landnutzungen und waren überwiegend auf Entwaldung zurückzuführen. Bei den verbleibenden 12 Prozent handelte es um direkte Emissionen aus der landwirtschaftlichen Erzeugung von z. B. Vieh und Düngemitteln.

Detaillierte Information und VO-Entwurf