Konfliktmineralien in der Lieferkette

9 Dez

Am 1. Januar 2021 wird in der EU die Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft treten. Sie soll dabei helfen, den Handel mit vier Mineralien – Zinn, Tantal, Wolfram und Gold – einzudämmen, die mitunter zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen oder in Zwangsarbeit abgebaut werden. Die Verordnung gibt es seit 2017, die Übergangsfrist läuft jetzt ab.

Die Verordnung wird Unternehmen mit Veränderungen verbunden sein, die

  • Mineralien oder Metalle einführen,
  • Mineralien oder Metalle verhütten oder veredeln oder
  • ein System zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht betreiben.

Zu den Vorgaben für die Unternehmen zählen unter anderem eine Risikobewertung der gesamten Lieferkette sowie Strategien zur Minderung dieser Risiken und eine unabhängige Überprüfung. Unternehmen werden beispielsweise auf der Grundlage der OECD-Leitlinien eine Sorgfaltsprüfung ihrer Lieferkette durchführen müssen. Auch in Deutschland wurde dafür eine neue Kontrollstelle geschaffen, genannt Deksor (Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten).

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat „Leitlinien zur Sorgfaltspflicht“ erarbeitet, welche die Grundlage für die EU-Verordnung über Konfliktmineralien bilden. Sie richten sich an Unternehmen, die unter Umständen Mineralien oder Metalle aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten beziehen. Sie enthalten detaillierte Empfehlungen, durch deren Einhaltung Unternehmen bei der Beschaffung von Mineralien oder Metallen zur Achtung der Menschenrechte beitragen und die Verschärfung von Konflikten vermeiden.

OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht

Infografik zu den Leitlinien