Neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen

6 Mai

Die Bundesregierung hat eine Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen. Zum umfangreichen Maßnahmenkatalog gehören auch neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen.

Die Strategie verfolgt das Ziel, dringend notwendige Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren, und adressiert zugleich die zunehmenden Klimarisiken für das Finanzsystem.  Mit der Sustainable Finance-Strategie will der Bund als Vorbild bei der nachhaltigen Finanzierung wirken: Die unterschiedlichen Versorgungsfonds des Bundes werden ihre Aktienanlagen in Nachhaltigkeitsindizes umschichten. Die Treibhausgasemissionen der Aktienportfolios müssen kontinuierlich sinken, um  Klimarisiken zu reduzieren. Der Finanzmarkt sei bei der Transformation der Wirtschaft ein wichtiger Partner, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Mit Nachhaltiger Finanzierung werden wir den nötigen sozial-ökologischen Umbau gemeinsam sehr viel schneller schaffen.“

Durch verlässliche und vergleichbare Informationsangebotewill die Bundesregierung zeigen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen auswirken und welche Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit auf Umwelt- und Menschenrechte hat. Für Privatanlegerinnen und -anleger soll es eine Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte geben. Das Ampelsystem soll auf den geprüften Nachhaltigkeitsberichten und der EU-Offenlegungsverordnung aufbauen und auf den ersten Blick zeigen, ob ein Unternehmen Umweltschutz und Menschenrechte ernst nimmt. Eine EU-weite Lösung wäre hier die erste Wahl. Sollte dies nicht gelingen, will die Bundesregierung eine nationale Nachhaltigkeitsampel erarbeiten.

Mit der Sustainable Finance-Strategie hat sich die Bundesregierung zudem auf einen Katalog von Anforderungen für die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung geeinigt. Diese wird Deutschland in die anstehenden Verhandlungen für eine neu, CSR-Richtlinie der EU einbringen. Künftig müssen danach alle börsennotierten Unternehmen und großen Unternehmen mit Haftungsbeschränkung Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Diese müssen Mindestvorgaben einhalten. Beispielsweise müssen Unternehmen ihre Klimarisiken transparent machen. Die Berichte müssen durch Abschlussprüfer testiert werden, um Greenwashing zu vermeiden.

Die Bundesregierung wird eine Szenario-Studie zu physischen Klimarisiken für Real- und Finanzwirtschaft in Deutschland in Auftrag geben. So werden Methoden und Daten verbessert und einzelne Akteure können bereits durch die Übung ihre eigenen Risiken identifizieren und in ihre Risikomanagementsysteme aufnehmen. Ziel ist, dass Unternehmen darauf basierend Risiken besser erkennen und mit ihnen umgehen können.