TÜV-Verband: Vorgaben für Produktnachhaltigkeit notwendig

30 Mrz

Die Einführung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien bei der Entwicklung neuer Produkte in der EU hat der TÜV-Verband gefordert. So könnten Anforderungen hinsichtlich Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Recyclingfähigkeit sowie einer umweltfreundlichen Entsorgung bereits beim Produktdesign berücksichtigt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben sollte unabhängig geprüft und durch eine entsprechende Kennzeichnug den Verbraucher:innen deutlich gemacht werden. Die Einbindung unabhängiger Dritter könne sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Am 30. März wird die EU-Kommission ihre Sustainable Product Initiative (SPI) vorstellen. Ihr Ziel ist es, dass alle in der EU auf den Markt gebrachten Produkte möglichst nachhaltig, langlebig, wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind sowie energieeffizient hergestellt werden. Die Initiative ist eine Maßnahme des Aktionsplans für eine europäische Kreislaufwirtschaft. Der TÜV-Verband begrüßt die SPI für nachhaltige Produkte ausdrücklich.

Aus einer europäischen Kreislaufwirtschaft ergeben sich für Unternehmen viele Vorteile. „Made in Europe” kann im Kontext der Kreislaufwirtschaft zu einem echten Werte- und Qualitätsversprechen werden und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im internationalen Vergleich stärken. Für den TÜV-Verband steht neben verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien auch die Festschreibung unabhängiger Konformitätsbewertungen im Fokus. Unabhängige Prüforganisationen können sicherstellen, dass kreislauforientierte Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden. Klare und unabhängige Kennzeichnungen informieren Verbraucher:innen, welche Produkte kreislauftauglich sind oder einen Mindestanteil an Rezyklaten enthalten.

Die drastische Reduzierung der Abfallmengen ist ein zentrales Ziel in einer Kreislaufwirtschaft. Der Einsatz wiederverwendbarer Materialien wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Jedoch akzeptieren Nutzer:innen recycelte Materialien nur dann, wenn für deren Einsatz die gleichen Anforderungen gelten wie für Neuware. Ein Zweiklassensystem von Neuware und Rezyklaten darf nicht entstehen.

Darüber hinaus müssen in einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft digitale Technologien eine größere Rolle spielen. Die Digitalisierung biete zahlreiche Chancen, zum Beispiel für eine effizientere Abfalltrennung oder innovative Geschäftsmodelle, die Nutzungspfade jenseits des individuellen Besitzes von Produkten eröffnen. Voraussetzung ist, dass der ökologische und soziale Fußabdruck der digitalen Technologien so gering wie möglich ist.

Außerdem unterstützt der TÜV-Verband die Einführung digitaler Produktpässe. Diese können alle wichtigen Umwelt- und Materialdaten eines Produkts abbilden. Voraussetzung ist, dass die enthaltenen Informationen zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen der Herstellung sowie zu den Umwelteigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen unabhängig geprüft und damit verlässlich sind.

Quelle

Die politischen Empfehlungen des TÜV-Verbands für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft sind hier abrufbar.