Unzulässigkeit von „Matrixzertifizierungen“

16 Mai

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat in ihrer Eigenschaft als nationale Akkreditierungsbehörde vor akkreditierungsrechtlich unzulässigen Geschäftsmodellen im Bereich der Zertifizierung von Managementsystemen gewarnt.

Im Rahmen der laufenden Überwachung von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen habe sie vermehrt unzulässige Konstruktionen der Zertifizierung von Managementsystemen festgestellt. Es handele sich um „Matrix- oder Verbundzertifizierungen“, bei denen an Verbundmitglieder jeweils „Unterzertifikate“ erteilt wurden, obwohl die Anforderungen der einschlägigen Managementsystemnormen und die Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren nicht erfüllt waren.

Die Nutzer solcher unzulässigen „Unterzertifikate“ aus Matrix- oder Verbundzertifizierungen seien unter Umständen dem Risiko ausgesetzt, wettbewerbswidrig zu handeln. Ein Hinweis auf oder eine Werbung mit derartigen zu Unrecht ausgestellten „Unterzertifikaten“ sei regelmäßig irreführend, weil eine Konformität beworben wird, die nicht korrekt festgestellt worden ist. Abmahnungen und ggf. sogar gerichtliche Verfahren seien möglich. Ob ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß im Einzelfall vorliegt, kann durch die DAkkS nicht allgemein beantwortet werden.

Darüber hinaus bedeute die Verwendung des Akkreditierungssymbols der DAkkS durch Nutzer von unzulässig vergebenen „Unterzertifikaten“ eine Verletzung der Markenrechte der DAkkS. Dies könne Unterlassungsansprüche der DAkkS gegen die Nutzer auslösen. Die DAkkS sei gehalten, jede unzulässige Nutzung des hoheitlichen Akkreditierungssymbols zu unterbinden.

Vollständiger Text der amtlichen Mitteilung zur Unzulässigkeit von „Matrixzertifizierungen“