Entwurf für Lieferkettengesetz vorgestellt

15 Feb

Das lange umstrittene Lieferkettengesetz soll doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es wird Bußgelder und einen Klageweg für Hilfsorganisationen bringen, um größere deutsche Unternehmen ab 2023 weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten zu veranlassen. Eine zivile Haftung für Firmen wird es nicht geben.

Die Firmen sollen nach dem Entwurf ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet sein, für Abhilfe zu sorgen, so der gemeinsame Referentenentwurf der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Entwicklung. Er soll Mitte März 2021 vom Kabinett verabschiedet werden.

Die Überwachungsbehörden bekämen ein „robustes Mandat“, so jedenfalls Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Sie könnten auch vor Ort kontrollieren sowie hohe Zwangs- und Bußgelder verhängen, die dann auch mit einem jahrelangen Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen verbunden sein sollen. Eine zivile Haftung für Firmen wird es nicht geben. Wirtschaftsverbände hatten diese befürchtet und in Hinblick darauf vor Wettbewerbsnachteilen auf internationalen Märkten gewarnt.

Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften sollen die Möglichkeit erhalten, Betroffene von Verstößen vor deutschen Gerichten zu vertreten. Bisher mussten Geschädigte selbst klagen, was aber in der Praxis oft unmöglich war.

Entwicklungsminister Müller, der sich für das Gesetzesvorhabens sehr engagiert eingesetzt hatte, erwartet Wirkung über Deutschland hinaus. Es könne dabei auch um Hungerlöhne gehen, die in einigen Staaten gezahlt werden. Er erwarte Diskussionen über den Zusammenhang zwischen Produktionsverhältnissen und dem Preisniveau in Deutschland.

Damit sich deutsche Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Gesetz vom Jahresbeginn 2023 an für Firmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab Anfang 2024 werden dann auch für Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern einbezogen. Kleinere Unternehmen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Wirtschaftsvertretern gilt der Kompromiss zum Lieferkettengesetz als deutlicher Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Vorstellungen aus dem Arbeits- und Entwicklungsministerium. Dagegen kritisierten Umweltverbände in einer gemeinsamen Erklärung den „Minimalkonsens“, der für deutsche Firmen kaum Änderungen bringen werde.

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