Das KRITIS-Dachgesetz soll verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring einführen.
Am 7. Dezember hat Kabinett die vom Bundesinnenministerium vorgelegten Eckpunkte für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Zum ersten Mal soll der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland per Bundesgesetz geregelt werden.